Länderebene: Im Jahr 2021 wurde in Baden-Württemberg das Förderprogramm “Netzdienliche Batteriespeicher” ins Leben gerufen, das jedoch aufgrund der hohen Nachfrage vorübergehend ausgeschöpft ist. Derzeit können keine neuen Anträge gestellt werden, und es bleibt abzuwarten, ob im Verlauf des Jahres neue Mittel zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus bieten die Bundesländer verschiedene Förderprogramme auf Landesebene an, die jedoch in der Regel auf kommunaler Ebene umgesetzt werden. Diese Programme werden durch Gelder des Landes finanziert und über kommunale Förderprogramme verteilt. Die Förderbedingungen können daher je nach Standort der Anlage erheblich variieren.
Kommunale Ebene: Auf lokaler Ebene stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung, die je nach Standort der Anlage stark variieren können. Im Allgemeinen können Zuschüsse zwischen 100€ und 200€ pro kWp erwartet werden, vorausgesetzt, dass die entsprechenden Fördermittel noch verfügbar sind. Interessenten können sich über ihre individuelle Fördersituation entweder im Internet oder direkt bei der örtlichen Verwaltung informieren. Ein Beispiel hierfür ist die Stadt Mannheim, die einen Solarbonus von 120€ pro kWp installierter Leistung gewährt, mit einer maximalen Förderung von 1.200€ pro Anlage.
Speicher: Batteriespeicher werden ähnlich wie Solaranlagen hauptsächlich auf lokaler Ebene gefördert. Es ist jedoch wichtig, hier vorsichtig zu sein, da die Bedingungen der Förderprogramme manchmal eine maximale Netzeinspeisung von 50% der Anlagennennleistung vorsehen. Dies kann dazu führen, dass die Einspeiseerlöse in den Sommermonaten, wenn die Einstrahlung hoch ist, auf einem niedrigen Niveau gedeckelt werden. Daher empfehlen wir eine sorgfältige Abwägung, ob sich die Inanspruchnahme der Förderung wirklich lohnt.
Wallboxen: Seit 2021 wurden Wallboxen bundesweit durch das Förderprogramm KfW440 “Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude” mit einem Zuschuss gefördert. Allerdings wurde dieses Programm ab dem 27. Oktober 2021 ausgesetzt, und es können bis auf Weiteres keine neuen Anträge mehr gestellt werden, da alle bereitgestellten Mittel bereits erschöpft sind. Es bleibt abzuwarten, ob das Programm neu aufgelegt wird und neue Mittel bereitgestellt werden. Neben den Förderungen für Ladestationen in Wohngebäuden gibt es auch weiterhin Förderungen wie KfW 439 und KfW 441, die die gewerbliche und kommunale Ladeinfrastruktur unterstützen.